ANKÜNDIGUNG -

(Voraussichtliches) Ende der Masken- und Testpflicht in Schulen

Corona-Update

Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

am vergangenen Freitag hat der Deutsche Bundestag über eine wichtige Änderung des Infektionsschutzgesetzes entschieden. Diese Entscheidung wird auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb der nächsten Wochen in Nordrhein-Westfalen haben, über die ich Sie und Euch kurz informieren möchte.

1. Maskenpflicht in den Schulen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die vom Bund ermöglichte Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung bis zum 2. April 2022 aufrecht zu erhalten. Bis dahin gilt also gemäß § 2 der Coronabetreuungsverordnung die Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule. Danach endet diese Pflicht.

Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Diese Freiwilligkeit bedingt jedoch, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen.

2. Fortsetzung schulischer Testungen

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz können die Länder jedoch weiterhin schulische Testungen anordnen. Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

Erklärtes Ziel der Bunderegierung ist es, spätestens bis Mai 2022 alle Einschränkungen, insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Maske und die anlasslosen Testungen in Schulen, aufzuheben.

Mit der oben beschriebenen Entscheidung zur Beendigung der Pflicht zum Tragen einer Maske trägt die Landesregierung diesem Beschluss der Kultusministerkonferenz Rechnung. Auch in der Folge dieses Beschlusses wird das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

Mit freundlichen Grüßen
Eva Sprenger